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Schöffenwahl 2018 - Interessenten für das Schöffenamt gesucht

Falkenberg/Elster, den 04. 01. 2018

2018 werden deutschlandweit wieder Schöffinnen und Schöffen, d.h. ehrenamtliche Richter für die Strafgerichte gewählt.

Die neue Amtszeit beginnt am 1. Januar 2019 und dauert fünf Jahre bis Ende 2023.

Die Vorschlaglisten für die Schöffen im Erwachsenenstrafrecht am Amtsgericht Bad Liebenwerda und am Landgericht Cottbus werden durch die Stadtverordnetenversammlung aufgestellt.

Darin sollen mindestens doppelt so viel Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, wie die Stadt an Schöffen für das Amts- und Landgericht stellen soll. Das heißt im Klartext, dass aus der Stadt Falkenberg/Elster 3 Schöffen benötigt werden, wobei die doppelte Anzahl, also mindestens sechs Personen vorzuschlagen sind. Wer bereits in der vorigen und der derzeitigen Amtsperiode (2013-2018) Schöffe war und ist und dieses Ehrenamt weiterhin ausüben möchte (soweit er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt), kann sich wieder neu bewerben. Das ist neu, denn bisher musste man nach zwei zusammenhängenden Amtszeiten mit dem Ehrenamt aussetzen.

 

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche bei den Amts- und Landgerichten mit. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtsprechung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen.

Schöffe kann grundsätzlich jedermann werden. Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa den Ausschluss bestimmter Personengruppen (z.B. von Polizeivollzugsbeamten) und Altersbegrenzungen. Das Mindestalter für die Ausübung der Schöffentätigkeit liegt bei 25 Jahren, das Höchstalter bei 70 Jahren. Erforderlich ist weiterhin ein guter Leumund sowie wegen des mitunter längeren Sitzungsdienstes körperliche Eignung.

 

Jeder Bürger kann sich als Schöffe bei seiner Wohnsitzgemeinde oder als Jugendschöffe bei dem für ihn zuständigen Jugendamt bewerben oder andere ihm geeignet erscheinende Personen vorschlagen.

 

Ein Bewerbungsformular/Vorschlagsformular als Schöffe finden Sie nachstehend.

 

Um den vorgegebenen Zeitplan einzuhalten, werden Bewerbungen bis zum 30. März 2018 erbeten. Ende April 2018 wird die Stadtverordnetenversammlung die Schöffenvorschlagsliste beraten und beschließen.

 

Interessenten bzw. Bewerber für das Schöffenamt können sich ab sofort im Haupt-, Rechts- und Ordnungsamt melden. Ansprechpartnerin ist Frau Wagenmann, Tel. 035365 41131.

 

Zudem sind auf der Seite www.schoeffenwahl.de ausführliche Informationen zum Schöffenamt zu finden.

 

 
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