Ausschreibung Vermietung Strandbistro am Kiebitzsee in Falkenberg/Elster (Ganzjahresgastronomie)
Am wunderschönen Kiebitzsee befindet sich direkt in Seenähe, in bester Lage vor Ort, ein Gebäude. Durch den geplanten Umbau dieses Gebäudes soll eine gastronomische Einrichtung sowie öffentliche Toiletten, inklusive einer behindertengerechten Toilette, geschaffen werden. Die Stadt Falkenberg/Elster schreibt die Vermietung dieser Räumlichkeiten aus.
Durch den Mieter soll sowohl die Bewirtschaftung des Strandbistros als auch der öffentlichen Toiletten erfolgen. Die öffentlichen Toiletten sollen für alle Besucher des Kiebitzsees zur Verfügung stehen, nicht nur für die Besucher des Strandbistros. Die Toiletten müssen auch geöffnet werden, sollte das Strandbistro geschlossen haben.
Alles ist barrierefrei zugänglich.
Eckdaten:
Nettogrundfläche: ca. 199 m² (ca. 95 m² Erdgeschoss, ca. 104 m² Dachterrasse)
Erdgeschoss Bistro ca. 55,5 m²
Küche ca. 18,5 m²
WC Damen ca. 9 m²
WC Herren ca. ca. 5 m²
WC Behinderten ca. 5 m²
Heizung ca. 2 m²
Dachterrasse ca. 104 m²
Sozialraum ca. 13 m² (im Nebengebäude)
Vermietet werden lediglich die Räumlichkeiten des Strandbistros sowie die öffentlichen Toiletten und Sozialräume. Jegliches Mobiliar (Küche, Tische, Stühle usw.) ist vom Mieter selbst anzuschaffen.
Es werden 16 Sitzplätze im Innenbereich und 36 Sitzplätze auf der Dachterrasse mit Witterungssegel geschaffen. Später sollen noch 16 Sitzplätze auf der zum See ausgerichteten Terrasse entstehen.
Aufgrund der Größe und Ausstattung der Küche ist es notwendig, dass das gastronomische Angebot an einem anderen Hauptstandort des Mieters vorbereitet und vor Ort im künftigen Strandbistro in Regenerationsautomaten fertiggestellt wird. Diese Automaten sind auch vom Mieter anzuschaffen.
Parkplätze sind ausreichend vorhanden.
Die Sozialräume für die Mitarbeiter*innen, mit einer Größe von ca. 13 m², befinden sich im Nebengebäude (ca. 20 m entfernt – die auf den Bildern vorhandenen Möbel und das vorhandene Inventar sind nicht Bestandteil des Mietvertrages).
Es existieren keine Lagermöglichkeiten außerhalb der Küche im Mietobjekt.
Die Speisekarte soll saisonal wechseln und der Bezug der Lebensmittel und Produkte von den regionalen Unternehmen erfolgen. Dazu ist im Angebot auszuführen, woher die Produkte bezogen werden und welche Art von Speisen angeboten werden.
Ein zentrales Ziel des Projektes ist die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. Es soll das Bewusstsein für Inklusion in der Gesellschaft stärken. Im Angebot ist nachzuweisen, dass ein inklusives Beschäftigungskonzept vorhanden ist und wenn ja, in welcher Art und Weise.
In dem Gebäude, in welchem sich das Strandbistro befinden wird, befinden sich dann auch öffentliche Toiletten, welche durch den Mieter mitbetrieben werden müssen. Einerseits sind sie durch die Gäste des Strandbistros nutzbar, andererseits aber auch für alle Besucher des Erholungsgebietes Kiebitz zur Verfügung zu stellen. Die Bewirtschaftung der Toiletten hat ganzjährig zu erfolgen. Dabei ist dem Mieter freigestellt, wie das Bezahlsystem/Zutrittssystem eingerichtet wird.
Das Objekt wird mit einer Luft-Wärme-Pumpe beheizt, so dass die Forderungen nach EEG eingehalten werden.
Mindestpachtpreis: 1.300,00 €/Monat netto kalt
Der Mietvertrag soll eine Grundlaufzeit von 10 Jahren haben. Außerdem wird eine zweimalige Verlängerungsoption von je 5 Jahren vereinbart.
Besonderheit:
Das Strandbistro sowie die Toiletten existieren zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Die Baugenehmigung für den Umbau des Gebäudes liegt bereits vor. Für das Vorhaben wurden Fördermittel beantragt. Wann mit einer Fördermittelbewilligung gerechnet werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Aus diesem Grund kann auch derzeit nicht mitgeteilt werden, wann mit der Bewirtschaftung durch den Mieter begonnen werden kann.
Die Ausschreibung erfolgt aber schon jetzt, um eine gesicherte Bewirtschaftung zu gewährleisten, wenn die Baumaßnahmen umgesetzt werden können. Der Mietvertrag würde schon jetzt geschlossen werden, die Verpflichtungen zur Bewirtschaftung und Mietzahlung jedoch erst beginnen, wenn die Übergabe des Objektes an den Mieter erfolgt ist. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass im Fördermittelbescheid noch Auflagen enthalten sind, die an den Mieter weitergegeben werden müssen. Dahingehend würde es dann eine Änderung zum Mietvertrag geben.
Sollten keine Fördermittel bewilligt werden, können das Strandbistro und die öffentlichen Toiletten nicht gebaut werden.
Der abzuschließende Mietvertrag wird dahingehend zur Absicherung des Vermieters entsprechende Rücktrittsklauseln enthalten.
Angebotseinreichung - Bieterverfahren mit Bewertungsmatrix
Es ist ein schriftliches Angebot einzureichen. Dieses muss Aussagen zu den in der folgenden Bewertungsmatrix aufgeführten Punkten enthalten, damit diese nach den Festlegungen in der Matrix bewertet werden können. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der höheren Punktzahl beim Kriterium Pos. 3 – inklusives Beschäftigungskonzept – den Zuschlag.
Die eingegangenen Angebote werden anhand der festgelegten Kriterien der
Bewertungsmatrix, welche von der Stadtverordnetenversammlung Falkenberg/Elster
beschlossen wurden, bewertet. Das abzugebende Angebot sollte Angaben zu den in der Bewertungsmatrix angegebenen Kriterien enthalten, damit eine ordnungsgemäße Punkteverteilung erfolgen kann. Sollten keine hinreichenden Angaben zu den Positionen 1-5 der Bewertungsmatrix im Angebot gemacht werden, dann wird davon ausgegangen, dass diese Kriterien nicht erfüllt werden.
Vorbehalt/Hinweise:
Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung, welche der Vermietung zustimmen muss.
Einreichung der Angebote:
Die Angebote müssen bis spätestens 04.07.2025 beim Empfänger im
verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „nicht öffnen – Angebot Mietvertrag Strandbistro“ eingehen.
Die Empfängeranschrift lautet:
Verbandsgemeinde Liebenwerda
für die Stadt Falkenberg/Elster
Bauamt, SG Liegenschaften
Markt 1
04924 Bad Liebenwerda
Offene Gebote, per Fax oder E-Mail übersandte Angebote werden nicht gewertet.
Nachgebote sind nicht zulässig.
Ansprechpartner:
Frau K. Matschke (Telefon: 035365/41192, )
Zur Vereinbarung von Besichtigungsterminen vor Ort am Kiebitzsee Herr Jungnickel (Telefon: 035365/2135, ,
Das Bistro selbst kann noch nicht besichtigt werden, nur die künftige Lage und das Gelände ringsherum.)