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Bekanntmachung über die öffentliche Versteigerung von Fundfahrrädern

Verbandsgemeinde Liebenwerda, den 07.​07.​2025

Gemäß § 980 BGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass Fundfahrräder, die in den Fundbüros Falkenberg/Elster, Bad Liebenwerda und Uebigau- Wahrenbrück aufbewahrt wurden und deren Aufbewahrungsfrist nach § 973 BGB abgelaufen ist, öffentlich versteigert werden. 

Die Fahrräder werden im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeder Gewährleistung versteigert. Hinsichtlich des Zustandes, der Funktionsfähigkeit und sonstiger Eigenschaften kann keine verbindliche Aussage getroffen werden.

 

Die Versteigerung findet am Dienstag, dem 15.07.2025 im Rathaus Falkenberg/Elster,

Markt 3 um 17:00 Uhr statt.

 

Ablauf der Versteigerung: 

Die Möglichkeit zur Besichtigung der zur Versteigerung kommenden Fundfahrräder besteht am 15. Juli von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr auf dem Gelände des Bauhofes Falkenberg/Elster, Markt 3. 

Interessenten können in diesem Zeitfenster zu den von ihnen begehrten Fahrrädern ihre 

Gebote unter Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und ihrer Kontaktdaten (Rufnummer, E- Mail-

Adresse) sowie der Uhrzeit im Bürgerbüro im Rathaus Falkenberg/Elster abgeben. 

 

Für jedes Fahrrad ist ein Startgebot ausgewiesen. Steigerungen sind in 2-Euro-Schritten möglich. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Sollte es mehrere Höchstgebote für das gleiche Fahrrad geben, wird der Zuschlag dem frühesten Gebot gegeben.

Der Bieter mit dem höchsten Gebot ist an sein Gebot gebunden, zur Entrichtung des Gebotsbetrages und zur Abnahme der Fundsache am Tag der Versteigerung verpflichtet. 

Die Abgabe der Fundsache erfolgt ausschließlich gegen Bar- oder EC-Zahlung. Über den Erwerb der Fundsache wird eine Bestätigung ausgestellt.

Eine Liste der zur Versteigerung kommenden Fahrräder wird außerdem ab dem 10. Juli 2025 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Liebenwerda veröffentlicht Öffentlichkeitsbeteiligung - Verbandsgemeinde Liebenwerda.

 

Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

Die Empfangsberechtigten werden hiermit öffentlich aufgefordert, ihre Rechte gemäß § 980 BGB bis zum 15.07.2025, 12.00 Uhr, anzumelden. Nachträglich angemeldete Rechte erlöschen am Tage der Versteigerung.

 

Kontakt/ Auskunft:

Verbandsgemeinde Liebenwerda, Bürgerbüro/ Fundbüro

Ansprechpartner: Frau König

Telefon: 035365 411-27 oder 035341 155-15

E- Mail:

 
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