Rechts- und Ordnungsamt
Führerschein, Verlängerung
Kurzinformationen
Sollte es sich bei Ihnen um eine gewerbsmäßige Ausübung einer Tätigkeit handeln, bei der der LKW- bzw. Busführerschein benötigt wird, ist eine vorherige Rücksprache mit der Fahrerlaubnisbehörde anzuraten.
Das neue Fahrerlaubnisrecht sieht vor, dass LKW-Fahrerlaubnisse, die vor dem 01.01.1999 erworben wurden, zum 50. Lebensjahr verlängert werden müssen, da sonst die entsprechende Fahrerlaubnis vorerst erlischt und nur noch Kraftfahrzeuge bis zu 7,5 t Gesamtmasse und Züge bis zu 12 t geführt werden dürfen.
Wer die LKW- bzw. Busfahrerlaubnis nach 01.01.1999 erworben hat, muss seit her alle 5 Jahre die Verlängerung beantragen.
Notwendige Unterlagen
- Antrag Verlängerung
- gültiger Personalausweis/ Reisepass
- Führerschein
- Lichtbild (35x45 mm)
- Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre)
- Ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Bei Eintrag der Schlüsselnummer 95 Vorlage der Module
Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen!
Gebühren
Verlängerung C-Klasse 42,60 €
Eintrag Schlüsselnummer "95" 28,60 €
Die Gebühren sind grundsätzlich bei der Antragstellung zu zahlen.
Ansprechpartner
Petra Finke
Markt 3
(035365) 41125
(035365) 41122