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Amt für Finanzen

Zweitwohnungssteuer


Kurzinformationen

Die Stadt Falkenberg/Elster hat am 5. Dezember 2014, wie viele andere Städte auch, eine Zweitwohnungssteuersatzung erlassen, welche zum 1. Januar 2015 in Kraft trat.

 

Hierzu das Wichtigste kurz für Sie zusammengefasst:

 

  • Wer muss eine Zweitwohnungssteuer bezahlen?

Steuerpflichtig ist, wer im Gebiet der Stadt Falkenberg/Elster (einschließlich der Ortsteile) eine Zweitwohnung innehat, aber nicht mit Hauptwohnsitz in der Stadt Falkenberg/Elster gemeldet ist. Inhaber einer Zweitwohnung sind Eigentümer, Wohnungsmieter oder sonstige Dauernutzungsberechtigte.

Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs innehat. Darunter zählen auch Wohnungen auf Erholungs- und Pachtgrundstücken.

Die Zweitwohnung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnfläche von mind. 25 m² und mind. 1 Fenster
  • Strom oder ähnliche Energieversorgung
  • zentrale oder grundstückseigene Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung
  • vorübergehend zum Wohnen geeignet

 

  • Wie wird die Steuer berechnet?

Die Steuer beträgt 10% der Jahresnettokaltmiete. Die Nettokaltmiete ist die Miete ohne Nebenkosten und ohne Heizkosten.

Ist jedoch im Mietvertrag zwischen den Parteien eine Miete vereinbart worden in der Nebenkosten enthalten sind, so ist diese zu kürzen:

 

a. für Teilmöblierung um 10%
b. für Vollmöblierung um 20 %
c. für eingeschlossene Nebenkosten ohne Heizung um 10 %
d. für eingeschlossene Nebenkosten mit Heizung um 25 %
e. für PKW-Stellplatz oder Garage um 5 %

 

 

 

Wurde keine Miete festgelegt oder ist diese nicht ausreichend, so wird eine Schätzung unter Berücksichtigung der Ausstattung vorgenommen.


a) Wohnungen mit einfacher Ausstattung:

                Bad/Dusche innerhalb, WC außerhalb der Wohnung oder

                Bad/Dusche außerhalb der Wohnung, mit IWC oder

                Bad/Dusche und WC außerhalb der Wohnung oder ohne
                Bad/Dusche, mit IWC oder nur Trockentoilette

 

            b) Wohnungen mit mittlerer Ausstattung:

                mit Bad/Dusche, IWC

                Heizungsmöglichkeit vorhanden, aber keine Sammelheizung

 

            c) Wohnungen mit guter Ausstattung:

                mit Bad/Dusche, IWC und Sammelheizung

 

 

  • Wer ist von der Steuerpflicht befreit?

Zweitwohnungssteuer muss nicht gezahlt werden für

  1. Gartenlauben im Sinne des § 3 Abs. 2 und § 20 a des Bundeskleingartengesetzes
  2. Zweitwohnungen, die nachweislich überwiegend zur Einkommenserzielung (Geld- und Vermögensanlage) gehalten werden, z. B. Vermietung an Fremde
  3. Zweitwohnungen, die hauptsächlich aus beruflichen Gründen gehalten werden, z. B. Studenten, Auszubildende, Arbeitnehmer
  4. Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen

 

  • Wann ist die Zweitwohnungssteuer zu zahlen?
    Die Steuer wird zum 1. Januar des Steuerjahres festgesetzt. Wird eine Zweitwohnung erst nach dem 1. Januar in Besitz genommen, so erfolgt die Festsetzung zum 1. des Folgemonats.
    Die Steuerzahlung wird am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Zweitwohnsitzsteuer kann abweichend auch am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

 

  • Welche weiteren Pflichten ergeben sich durch die Zweitwohnungssteuer?

Wer in Falkenberg/Elster eine Zweitwohnung in Besitz nimmt oder aufgibt, muss dies innerhalb von 15 Tagen bei dem Einwohnermeldeamt anzeigen. Die steuerpflichtigen Personen sind verpflichtet, nach Aufforderung der Stadt
Falkenberg/Elster Angaben zur Zweitwohnung zu machen. Veränderungen, die im Zusammenhang mit der Nebenwohnung stehen, sind der Stadt Falkenberg/Elster bis zum 15. Januar bzw. bis zum 15. des Folgemonats mitzuteilen.

 

 


Rechtsgrundlagen


Weiterführendes

Ansprechpartner zur Zweitwohnungssteuer:

 

zu Steuerfragen

 

Steueramt

Frau Petra Pejs

Markt 3

04895 Falkenberg/Elster

 

zu melderechtlichen Fragen

 

Einwohnermeldeamt

Frau Monique Mitschke

Markt 3

04895 Falkenberg/Elster


Ansprechpartner

Petra Finke
Markt 3
Telefon (035365) 41125
Telefax (035365) 41122

Petra Pejs
Markt 18
Telefon (035341) 4717232
Telefax (035341) 155500


Formulare

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