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Rechts- und Ordnungsamt

Gewerbe, ummelden


Kurzinformationen

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb des Bereiches einer Behörde verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt, oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, hat dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Antrag zur Gewerbeummeldung (bei persönlichem Erscheinen des Gewerbetreibenden i. d. R. nicht erforderlich, da die Daten sofort im Computer erfasst werden)

  • Personalausweis, Pass, ggf. Vollmacht

  • Kopie des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen (Handelsregister, Vereinsregister)


Gebühren

Gemäß Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft sind bei einer Gewerbeummeldung Gebühren i.H. von 20,00 € zu entrichten.

 

Beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 8,00 €.


Ansprechpartner

Simone Müller
Zimmer 11
Heinrich-Zille-Str. 9a
Telefon (035365) 41132
Telefax (035365) 41138

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