Meldungen
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Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Neugeborene, die in der Bundesrepublik geboren werden, sind nur anzumelden, wenn sie in einer anderen Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
Zur Bearbeitung der Zuzugsangelegenheiten benötigen wir folgende Unterlagen:
Es werden keine Gebühren für den Meldevorgang erhoben.
Petra Finke
Markt 3
(035365) 41125
(035365) 41122