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Eine Löschungsbewilligung für Zwangssicherungshypotheken kann erteilt werden, wenn die Forderung bezahlt ist, die der Hypothek zu Grunde lag.
- Grundbuchauszug - Unterlagen, aus denen die Bezahlung zu ersehen ist
Angi Krausch
Markt 18
(035341) 4717242
(035341) 155500