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Mahnung


Beschreibung

Öffentlich-rechtliche Forderungen, zu deren Begleichung Sie per Bescheid aufgefordert werden, werden nach gesetzlichen Vorschriften gemahnt und vollstreckt. Die Mahnung kann bereits ab 1 Woche nach Fälligkeit erfolgen. Es sind Gebühren und Säumniszuschläge zu berechnen. Danach erfolgt bei Nichtzahlung die Vollstreckung durch den Vollziehungsbeamten. Widersprüche gegen den Bescheid haben in den meisten Fällen keine aufschiebende Wirkung, das kann nur durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der bescheiderlassenen Stelle (Bauverwaltungsamt, Steueramt usw.) erreicht werden bzw. wird vom Gericht angeordnet. Privat-rechtlich Forderungen, die mittels Vertrag abgeschlossen werden, werden ebenfalls nach gesetzlichen Vorschriften gemahnt. 

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen erhoben. Sofern der Ausgleich der Forderung weiterhin offen steht, wird auf Antrag der Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid über das zuständige Amtsgericht erlassen.


Notwendige Unterlagen

Bei Anfragen bitte das Kassenzeichen und Datum der Mahnung angeben.


Gebühren

Mahngebühren werden nach der Kostenordnung des Landes Brandenburg erhoben.

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