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Führerschein, Verlängerung

Kurzinformationen

Sollte es sich bei Ihnen um eine gewerbsmäßige Ausübung einer Tätigkeit handeln, bei der der LKW- bzw. Busführerschein benötigt wird, ist eine vorherige Rücksprache mit der Fahrerlaubnisbehörde anzuraten.

Das neue Fahrerlaubnisrecht sieht vor, dass LKW-Fahrerlaubnisse, die vor dem 01.01.1999 erworben wurden, zum 50. Lebensjahr verlängert werden müssen, da sonst die entsprechende Fahrerlaubnis vorerst erlischt und nur noch Kraftfahrzeuge bis zu 7,5 t Gesamtmasse und Züge bis zu 12 t geführt werden dürfen.


Wer die LKW- bzw. Busfahrerlaubnis nach 01.01.1999 erworben hat, muss seit her alle 5 Jahre die Verlängerung beantragen.

Notwendige Unterlagen
  • Antrag Verlängerung
  • gültiger Personalausweis/ Reisepass
  • Führerschein
  • Lichtbild (35x45 mm)
  • Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bei Eintrag der Schlüsselnummer 95 Vorlage der Module

 

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen!

Kosten

Verlängerung C-Klasse 42,60 €

Eintrag Schlüsselnummer "95" 28,60 €

 

Die Gebühren sind grundsätzlich bei der Antragstellung zu zahlen.

Ansprechpartner

Rechts- und Ordnungsamt
Petra Finke
Markt 3

Telefon (035365) 41125
Telefax (035365) 41122
Formulare
Antrag Verlängerung Führerschein C-Klasse