Wahlen
Pressemitteilung
Gemeinsamer Aufruf zu den allgemeinen Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
(Potsdam) Die Präsidentin des Landtages Brandenburg, Britta Stark, der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Karl-Heinz Schröter, sowie der Städte- und Gemeindebund Brandenburg und der Landkreistag Brandenburg als kommunale Spitzenver-bände rufen im Vorfeld der allgemeinen Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 gemeinsam auf, Mitverantwortung für ihre Kommunen zu übernehmen und sich als Kandidat oder Kandidatin zur Verfügung zu stellen sowie wählen gehen.
Am 26. Mai 2019 finden im Land Brandenburg an einem Wahltag allgemeine Kommunalwah-len und die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Bürgerinnen und Bürger haben damit die Möglichkeit, sowohl die Mitglieder der höchsten europäischen Volksvertretung als auch die Volksvertretung ihrer örtlichen Gemeinschaft oder ihres Landkreises mitzubestimmen. Bei den Kommunalwahlen sind auch Jugendliche wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
In dem Aufruf wird ausgeführt, Kern kommunaler Selbstverwaltung ist, dass von ihren Mitbür-gern unmittelbar gewählte Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in ihrer Freizeit in ihren Stadt-verordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen oder Kreistagen die wichtigsten Entschei-dungen ihrer Stadt, Gemeinde oder ihres Landkreises treffen. Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung ist die engagierte Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, heißt es im Auf-ruf.
Wegen der Einzelheiten wird auf den beigefügten Aufruf verwiesen.
Potsdam, 1. Februar 2019
Landkreistag Brandenburg
Aufruf zu den allgemeinen Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, finden im Land Brandenburg an einem Wahltag allgemeine Kommunalwahlen und die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Bürgerinnen und Bürger haben damit die Möglichkeit, sowohl die Mitglieder der höchsten europäischen Volksvertre-tung als auch die Volksvertretung ihrer örtlichen Gemeinschaft (Gemeindevertretung, Stadtver-ordnetenversammlung) oder ihres Landkreises (Kreistag) mitzubestimmen.
Zur Wahl stehen auch die ehrenamtlichen Bürgermeister, die die amtsangehörigen Gemeinden repräsentieren und die Vorsitzenden ihrer Gemeindevertretungen sind. Außerdem gewählt wer-den die Ortsvorsteher und Mitglieder der Ortsbeiräte, die die Belange ihrer Ortsteile gegenüber der Stadt oder ihrer Gemeinde vertreten.
Bei den Kommunalwahlen sind auch Jugendliche wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr voll-endet haben.
Kern kommunaler Selbstverwaltung ist, dass von ihren Mitbürgern unmittelbar gewählte Bür-gerinnen und Bürger ehrenamtlich in ihrer Freizeit in Stadtverordnetenversammlungen, Ge-meindevertretungen oder Kreistagen die wichtigsten Entscheidungen ihrer Stadt, Gemeinde oder ihres Landkreises treffen. Dies betrifft z. B. die Verabschiedung des Haushaltes, die Ge-staltung der Ortsentwicklung durch Bauleitplanung, die Entscheidungen über Investitionen in öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Gemeinde- bzw. Kreisstraßen, Abfallentsorgungsanlagen, Sportanlagen oder der Feuerwehr, den weiteren Aus-bau der Infrastruktur, kulturelle Angebote oder die Festsetzung von Kommunalabgaben.
In den vergangenen Jahren haben sich viele Menschen auf diese Weise ehrenamtlich in ihren Kommunen persönlich eingebracht. Ihnen und ihren Familien ist zu danken. Für die anstehen-den Wahlen ist es wichtig, dass sich wieder möglichst viele bereit erklären, in ihren Städten, Gemeinden oder Landkreisen Mitverantwortung für das lokale Gemeinwesen zu übernehmen und für Mandate zu kandidieren.
Landkreistag Brandenburg
Seit der friedlichen Revolution 1989 haben die Städte, Gemeinden und Landkreise erhebliche Aufbauleistungen vollbracht. Die Orte sind nicht wiederzuerkennen. In der nächsten Wahlpe-riode stehen die Kommunen vor weiteren großen Herausforderungen. Erfreulicherweise wer-den wieder mehr Kinder geboren. Städte und Gemeinden in Brandenburg werden immer attrak-tiver für Menschen auch aus anderen Bundesländern. In wachsenden Kommunen ist zusätzliche Infrastruktur zu schaffen. An anderen Orten muss der demografische Wandel weiter aktiv ge-staltet werden. Wie bei keinen anderen Wahlen ist es den Bürgerinnen und Bürgern gerade bei den Kommunalwahlen möglich, ihre lokalen Kandidaten persönlich zu kennen oder kennen zu lernen. Wählerinnen und Wähler können sich aus eigener Anschauung ein Urteil bilden, wem sie es zutrauen, in den kommenden Jahren stellvertretend für die Bevölkerung die wichtigsten Entscheidungen für ihre Städte, Gemeinden und Landkreise zu treffen.
Wir rufen die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes Brandenburg auf, Mitverantwortung für ihre Kommune zu übernehmen, und sich bereit zu erklären, für Mandate zu kandidieren.
Ergreifen Sie auch die Gelegenheit, sich vor den Wahlen über die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie deren Programme zu informieren.
Nutzen Sie am 26. Mai 2019 die Möglichkeit, die Zusammensetzung der Vertretungen der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie der Ortsbeiräte für die kommenden Jahre mitzube-stimmen. Geben Sie Ihre Stimme ab, wenn in Ihrer Gemeinde die ehrenamtliche Bürgermeis-terin oder der ehrenamtliche Bürgermeister sowie die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher zu wählen sind!
Grundlage kommunaler Selbstverwaltung ist die engagierte Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger!
Öffentliche Bekanntmachung zur Europawahl, zur Wahl des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte am 26. Mai 2019 in der
Stadt Falkenberg/Elster
Benennung von Mitgliedern für den Wahlausschuss
Benennung von Mitgliedern für die Wahlvorstände
Gemäß §§ 3 und 5 der Kommunalwahlverordnung des Landes Brandenburg werden hiermit alle im
Wahlgebiet der Stadt Falkenberg/Elster und Ortsteile vertretenen Parteien, politischen
Vereinigungen und Wählergruppen aufgefordert, wahlberechtigte Personen des Wahlgebietes als
Beisitzer für den Wahlausschuss zu benennen.
Da auch für die Bildung der Wahlvorstände in den einzelnen Wahlbezirken die Vorschläge der im
Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen berücksichtigt
werden sollen, gilt die Aufforderung gleichzeitig für die Benennung von Mitgliedern für die
Wahlvorstände. Informationen über Anzahl und Grenzen der Wahlbezirke erhalten Sie auf Anfrage
bei der Wahlleiterin bzw. der stellvertretenden Wahlleiterin.
Ich weise darauf hin, dass die Wahlvorstände gleichzeitig für die Europawahl, sowie die Wahlen des
Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte zuständig sind, die am gleichen Tage stattfinden.
Es ist damit zu rechnen, dass die Auszählung der Stimmen bis in die späten Abendstunden hinein andauert. Deshalb sollten die vorgeschlagenen Personen in der Lage sein, diese physische und psychische Belastung zu bewältigen.
Ich mache darauf aufmerksam, dass nach § 92 Abs. 4 und 5 des Brandenburgischen Kommunal-wahlgesetzes Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu Mitgliedern des Wahlausschusses und der Wahlvorstände bestellt werden dürfen.
Die Vorschläge für die Benennung der Mitglieder für den Wahlausschuss und für die Wahlvorstände
sollen bis zum 28. Februar 2019 hier eingehen.
Richten Sie Ihre Meldungen bitte an die Wahlleiterin Frau Andrea Wagenmann oder die stellvertretende Wahlleiterin Frau Simone Müller
Markt 3, 04895 Falkenberg/Elster (Besucheranschrift: Verwaltungsgebäude Heinrich Zille-Straße 9 a)
Tel.: 035365 411-31
Tel.: 035365 411-32
Fax: 035365 411-38
E-Mail:
E-Mail:
Über diese öffentliche Bekanntmachung hinaus hat jeder wahlberechtigte Bürger der im Wahlgebiet
wohnt die Möglichkeit, sich für eine Tätigkeit im Wahlausschuss oder in einem Walvorstand bei
oben genannten Ansprechpartnern zu melden.
Andrea Wagenmann
Wahlleiterin