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Schöffenwahl 2023 - Bewerber für das Schöffenamt gesucht

09. 01. 2023

Die Stadtverordnetenversammlungen der Städte Bad Liebenwerda, Falkenberg/Elster, Mühlberg/Elbe und Uebigau-Wahrenbrück werden in ihren Sitzungen im April 2023 die Aufstellung der Schöffenvorschlagslisten beschließen.
 

Nach Mitteilung des Landgerichtes Cottbus werden nachstehende Anzahl an Schöff/Innen benötigt:

 

aus der Stadt Bad Liebenwerda:                                4 Schöffe/Innen

aus der Stadt Falkenberg/Elster:                                3 Schöffe/Innen

aus der Stadt Mühlberg/Elbe:                                     1 Schöffe/Inn

aus der Stadt Uebigau/Wahrenbrück:                      2 Schöffe/Innen

 

Für jede Stadt muss die Vorschlagsliste mindestens die doppelte Anzahl der Personen enthalten, d.h.

 

Stadt Bad Liebenwerda:                                                8 Personen

Stadt Falkenberg/Elster:                                                6 Personen

Stadt Mühlberg/Elbe:                                                    2 Personen

Stadt Uebigau/Wahrenbrück:                                      4 Personen

 

 

Interessenten/Innen können bereits jetzt eine Bewerbung für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bei der
 

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Amt für Ordnung und Recht

Postanschrift: Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda

Besucheranschrift: Heinrich-Zille-Straße 9a, 04895 Falkenberg/Elster

E-Mail:

 

zusenden oder abgeben.

 

Ein Formular kann unter www.schoeffenwahl.de  heruntergeladen werden (Bewerbungsformular für Schöffen in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)).

 

Gern senden wir Ihnen dieses auch per E-Mail zu oder Sie holen es persönlich ab.

 

Die Schöffenvorschlagslisten werden nach erfolgter Auflegung bis zum 15.07.2023 beim Amtsgericht in Bad Liebenwerda eingereicht.

 

 

Was macht eigentlich ein Schöffe?

 

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Liebenwerda bzw. am Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Den Stadtverordnetenversammlungen obliegt es, Schöffenvorschlagslisten aufzustellen und zu beschließen. Diese enthalten doppelt so viele Kandidaten wie tatsächlich Schöffen benötigt werden. Aus den Vorschlagslisten der Städte wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Verbandsgemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
 

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

 

Bild zur Meldung: Schöffenwahl 2023 - Bewerber für das Schöffenamt gesucht