Information zur Grundsteuerreform – Angaben zu Bodenrichtwerten, Ertragsmesszahlen und weiteren Grundstücksdaten

25. 05. 2022

Aufgrund der vom Finanzamt verschickten Briefe zur Grundsteuerreform erhält die Abteilung Liegenschaften vermehrt Anrufe von Bürgern, welche nach dem Bodenrichtwert, nach der Ertragsmesszahl oder der Größe ihres Grundstückes fragen.

Aus diesem Grund möchte ich Sie hiermit darüber informieren, dass Sie diese Daten auf folgender Internetseite finden können:

 

https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/

 

Dort können Sie in der Suchmaske entweder ihre Anschrift oder Gemarkung, Flur und Flurstück eingeben. Wenn Sie dann mit der linken Maustaste zweimal auf ihr Grundstück klicken, öffnet sich rechts oben ein Feld. In diesem Feld können Sie auf den

Link zur Anzeige Grundsteuer-Informationen (BRW + EMZ)“ klicken und bekommen dann alle notwendigen Informationen zu Ihrem Grundstück.

 

 

Es gibt aber auch vermehrt Anfragen nach dem Baujahr von Gebäuden. Dazu kann weder in der Abteilung Liegenschaften noch im Bauamt Auskunft gegeben werden, da diese Daten nicht vorliegen.

Sie können dazu aber ein schriftliches Auskunftsersuchen an die Archive in Bad Liebenwerda und Falkenberg/Elster stellen. Dort liegen teilweise alte Gebäudekarteien/Bauakten vor. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Beantwortung des Auskunftsersuchens gebührenpflichtig ist.

 

Wenn Sie weiterführende Fragen zur Thematik Grundsteuer haben, dann wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Dort gibt es eine zentrale Stelle, die alle Fragen rund um die Grundsteuer beantwortet. Diese erreichen Sie wie folgt:

 

Telefon: (0331) 200 600 20
Mo–Do 9-16 Uhr
Fr 9-14 Uhr

 

Der virtuelle Assistent des Finanzamtes beantwortet auch ihre Fragen. Diesen finden Sie unter:

 

https://www.steuerchatbot.de