Land legt Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler auf
Zuschüsse zwischen 5.000 und 60.000 Euro möglich – Anträge können ab Mitte der nächsten Woche über die ILB gestellt werden
Potsdam, 20. März 2020. Brandenburgs Landesregierung legt ein Soforthilfeprogramm auf, das sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind. Wie Finanzministerin Katrin Lange und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach heute in Potsdam mitteilten, besteht dieses Soforthilfeprogramm aus zwei Bestandteilen: Zum einen sollen notleidende Unternehmen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 5.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000,- EUR,
bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000,- EUR,
bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000,- EUR,
bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000,- EUR,
bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000,- EUR
Die Anträge können voraussichtlich ab Mitte der nächsten Woche über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Unternehmen und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, wenden sich bitte ab Programmstart an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Tel: 0331 - 660 2211, E-Mail: beratung@ilb.de.
Nähere Informationen finden Sie auf den Homepages des Ministeriums und der ILB unter nachfolgendem Link: