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Änderung der Benutzungspflicht für Rad-und Fußwege

Falkenberg/Elster, den 20. 08. 2018

Änderung der Benutzungspflicht der Rad- und Fußwege in der Mühlberger Straße und Lönnewitzer Straße in Falkenberg/Elster

 

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer – und insbesondere die Fahrradfahrer – zu beachten, dass im Verlauf des Monats September folgende Änderung der Radverkehrsbeschilderung im Bereich der Mühlberger Straße und Lönnewitzer Straße erfolgt:

 

1. Mühlberger Straße stadteinwärts (rechtsseitig)

Die Benutzungspflicht des rechtsseitigen gemeinsamen Geh- und Radweges in der Mühlberger Straße in Richtung Stadtzentrum wird aufgehoben. Dazu werden alle Zeichen mit einem Fahrradsymbol auf blauem Untergrund zurückgebaut.

Trotz des Rückbaus dieser Verkehrszeichen dürfen Radfahrer – natürlich mit der gebotenen Vorsicht und Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern – weiterhin auf dem Fußweg fahren. Dieses Benutzungsrecht für Radfahrer ergibt sich daraus, dass im Bereich der einmündenden Straßen (z,B. Clara- Zetkin- Straße, Theodor- Körner- Straße) eine Fahrradfurt auf die Straßenquerung markiert ist.

Damit ist es Fahrradfahrern künftig freigestellt, ob sie auf dem Fußweg (mit freigestelltem Radverkehr) fahren, oder aber die Fahrbahn benutzen. Letzteses ist sicher für Rennrad- oder E- Bike- Fahrer sinnvoll.

 

2. Mühlberger Straße stadteinwärts (linksseitig)

Der aus Richtung Kölsa Siedlung kommenden Radweg wird ab ca. Höhe Baumschule in Fahrtrichtung stadteinwärts abgeordnet. Fahrradfahrer müssen an dieser Stelle auf die rechte Fahrbahnseite queren. Aus Sicherheitsaspekten ist es nicht mehr vertretbar, dass Radfahrer linksseitig den Radweg nutzen.

 

3. Gemeinsamer Geh- und Radweg in der Lönnewitzer Straße im OT Kölsa

Die bestehende Benutzungspflicht des einseitig angelegten gemeinsamen Geh- und Radweges wird für den Radverkehr in der Lönnewitzer Straße in Kölsa für beide Fahrtrichtungen aufgehoben. Das Benutzungsrecht bleibt durch die Markierung der Furten und die bestehenden Vorfahrtsregeln bestehen.

 

Der genaue Zeitpunkt der Umbeschilderung konnte bei Redaktionsschluss noch nicht festgelegt werden.

 

Bild zur Meldung: Änderung der Benutzungspflicht für Rad-und Fußwege

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