Information des Ordnungsamtes über eine zulässige Sammlung
Information des Ordnungsamtes über eine zulässige Sammlung
Der Caritasverband der Diözese Görlitz e.V. informierte darüber, dass er in der Zeit vom
7. bis 16. April 2018 und vom 15. bis 24. September 2018 eine Sammlung im Land Brandenburg durchführt. Eine Genehmigung durch das Land Brandenburg ist laut Sammlungsgesetz nicht mehr erforderlich. Die Sammlungsmaßnahme ist als eine Geldsammlung in Form einer Haus- und Straßensammlung zulässig. Die Sammlerinnen und Sammler führen einen Sammlerausweis mit Angaben zum Verband, zu Art, Zeit und Ort der Sammlung mit. Der Ausweis wird von der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde im Original unterschrieben und gestempelt und nach Abschluss der Sammlung eingezogen.