- Start
- » Wohnberechtigungsbescheinigung
Wohnberechtigungsbescheinigung
Der Besitz eines Wohnberechtigungsscheines ist die Voraussetzung für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Wohnberechtigungsscheine können Wohnungssuchende erhalten, wenn ihr Gesamtjahreseinkommen und das Jahreseinkommen aller mitziehenden familien- bzw. haushaltsangehörigen Personen zusammen die gesetzlich vorgegebene Einkommensgrenze nicht übersteigt: Einkommensgrenzen: (gelten ab 01.01.2002)
für einen Einpersonenhaushalt: 12.000,00 €
für einen Zweipersonenhaushalt: 18.000,00 €
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt gehörende Person: 4.100,00 €
zuzüglich für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne § 32 Abs.1-5 Einkommenssteuergesetz: 500,00 €
Zur Ermittlung des Jahreseinkommens jeder zum Haushalt gehörenden Person werden die letzten 12 Monate vor der Antragstellung als Bewertungszeitraum herangezogen. Die einzureichenden Einkommensunterlagen müssen diesen Zeitraum vollständig belegen. Der WBS kann nur für den angestrebten Hauptwohnsitz beantragt werden. Er besitzt eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum. Antragsberechtigt ist jeder volljährige Bürger. Alle mitziehenden Personen müssen zur Familie bzw. zum Haushalt gehören. Der Antrag muss eigenhändig von allen volljährigen mitziehenden Personen unterschrieben sein. Bei der Vergabe eines WBS werden folgende Bezugsberechtigungen unterschieden:
WBS zum Bezug einer Sozialwohnung, die im öffentlich geförderten Wohnungsbau einschl. der Förderung von Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen errichtet wurde (1. Förderweg)
Bescheinigung für die Bezugsberechtigung einer Wohnung, die im öffentlich geförderten Wohnungsbau einschl. der Förderung von Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (3. Förderweg) errichtet wurde. Hier darf die o.g. zulässige Einkommensgrenze um bis zu 60 % überschritten werden.
Ein WBS wird in Abhängigkeit von der angemessenen Wohnraumgröße vergeben (gültig seit 01.01.2002):
Haushaltsangehörige | Wohnungsgröße | Anzahl der Wohnräume |
1 Personenhaushalt | bis zu 50 qm | oder 2 Wohnräume |
2 Personenhaushalt | bis zu 65 qm | oder 2 Wohnräume |
3 Personenhaushalt | bis zu 80 qm | oder 3 Wohnräume |
4 Personenhaushalt | bis zu 90 qm | oder 4 Wohnräume |
für jede weitere Person | 10 qm |
Ein zusätzlicher Wohnraum von je 10 qm ist möglich: zur Berücksichtigung a) besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse eines Haushaltsangehörigen oder b) eines nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarfes oder zur Vermeidung einer besonderen Härte.
Antragstellung per Fax nicht möglich!
Antragstellung per E-Mail nicht möglich!
Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (VV-WoFGWoBindG)
Einkommenssteuergesetz (EstG)
Vollständiger Antrag, der von allen mitziehenden volljährigen Haushaltsangehörigen eigenhändig zu unterschreiben ist
Personalausweis/e oder Reisepass/Reisepässe aller Haushaltsangehörigen (im Original vorlegen)
Sämtliche für Sie /Ihre Haushaltsangehörigen zutreffenden Unterlagen in Kopie den Antragsunterlagen beifügen:
Meldebescheinigung / Haftbescheinigung; auch, wenn nicht in der Stadt Falkenberg/Elster wohnhaft
Aufenthaltsgenehmigung/-erlaubnis für Ausländer
Verdienst- und Gehaltsbescheinigungen;
ggf. Arbeits- Ausbildungs- Umschulungsvertrag
Nachweis über Einnahmen von Vermietung /Verpachtung
Gewerbeanmeldung / Gewerbeabmeldung
Einkommen aus Gewerbebetrieb /selbständiger Tätigkeit: Gewinn- und Verlustrechnung (bestätigt vom Steuerberater oder Finanzamt)
Nachweis über Ansparabschreibungen / Rücklagen
Zinsen aus Sparguthaben, Festgeldanlagen (auch unterhalb des Sparerfreibetrages)
aktueller Rentenbescheid (Alters-, Witwen-, Erwerbsunfähigkeits-, Halb- bzw. Waisenrente)
Bescheid über Arbeitslosengeld und oder ALG II
Bescheid über den Bezug sonstige Sozialleistungen
Elterngeldbescheid
Bescheid über Arbeitslosengeld /Arbeitslosenhilfe
Bescheid über den Bezug von Sozialhilfe-Leistungen
Erziehungsgeldbescheid
Bescheid über den Bezug von BAföG / Meister-Bafög
Krankengeldnachweis
Unterhaltsleistungen / Unterhaltsvorschuss
Kurzarbeitergeld / Schlechtwettergeld / Wintergeld
Arbeitszeitzuschläge (Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit)
Altersübergangsgeld
Bescheid über Leistungen zur Eingliederungshilfe
Übergangsgeldbescheid
Schlechtwettergeld /Wintergeld
Unterhaltsgeld aus einer Umschulung
Unterhaltsvorschuss
Mutterschaftsgeld
Verletztengeldbescheid
Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz
Vorruhestandsgeld
Nachweis über Einkommensveränderungen in der Zukunft
Nachweis über private Krankenversicherung
letzten aktuellen Steuerbescheid
Schwerbehindertenausweis ab 50%
Nachweis über Pflegebedürftigkeit
Mutterpass
Heiratsurkunde (wenn noch nicht länger als 5 Jahre verheiratet)
Geburtsurkunde/n des/r Kind/er
Wehrdienstbescheinigung
Bescheinigung über den Grundwehrdienst / Nachweis Zivildienst / Nachweis USG
Schulbescheinigung bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr
bei Geltendmachung erhöhter Fahrtkosten den Einkommenssteuerbescheid
bei getrennt lebenden Ehepaaren - Nachweis über das Getrenntleben
Es wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.
Amtlicher Vordruck zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines
Mit Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 28. November 2013, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 52 vom 18. Dezember 2013 ist der dort veröffentlichte Vordruck zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines ab 19. Dezember 2013 als amtlicher Vordruck einheitlich im Land Brandenburg zu verwenden.
http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.350664.de