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Gewerbe, ummelden
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb des Bereiches einer Behörde verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt, oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, hat dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.
Antrag zur Gewerbeummeldung (bei persönlichem Erscheinen des Gewerbetreibenden i. d. R. nicht erforderlich, da die Daten sofort im Computer erfasst werden)
Personalausweis, Pass, ggf. Vollmacht
Kopie des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen (Handelsregister, Vereinsregister)
Gemäß Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft sind bei einer Gewerbeummeldung Gebühren i.H. von 20,00 € zu entrichten.
Beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 8,00 €.
Zimmer 11
Heinrich-Zille-Str. 9a
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