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Hauptwohnung, anmelden

Kurzinformationen

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Neugeborene, die in der Bundesrepublik geboren werden, sind nur anzumelden, wenn sie in einer anderen Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.

Rechtsgrundlagen

Brandenburgisches Meldegesetz

Notwendige Unterlagen

Zur Bearbeitung der Zuzugsangelegenheiten benötigen wir folgende Unterlagen:

 

  • Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug oder Mietvertrag im Original
  • Personalausweis und/oder Reisepass zwecks Anschriftenänderung
Kosten

Es werden keine Gebühren für den Meldevorgang erhoben.

Ansprechpartner

Rechts- und Ordnungsamt
Petra Finke
Markt 3

Telefon (035365) 41125
Telefax (035365) 41122