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Hauptwohnung, anmelden
Kurzinformationen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Neugeborene, die in der Bundesrepublik geboren werden, sind nur anzumelden, wenn sie in einer anderen Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Zur Bearbeitung der Zuzugsangelegenheiten benötigen wir folgende Unterlagen:
- Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug oder Mietvertrag im Original
- Personalausweis und/oder Reisepass zwecks Anschriftenänderung
Kosten
Es werden keine Gebühren für den Meldevorgang erhoben.
Ansprechpartner
Rechts- und Ordnungsamt
Petra Finke
Markt 3
(035365) 41125
(035365) 41122
Markt 3
(035365) 41125
(035365) 41122