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Reisepass, vorläufiger

Kurzinformationen

Ein vorläufiger Reisepass wird grundsätzlich nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, z.B. wenn der Passbewerber glaubhaft macht, dass er sofort einen Pass benötigt (kurzfristiger Reiseantritt u.a.) und die Ausstellung eines "richtigen" Passes nicht bis zum Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauches möglich ist oder die Möglichkeit der Beantragung eines Expressreisepasses nicht in Anspruch genommen wird.

 

Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden.

 

Der Bürger ist verpflichtet, sich darüber bei den Reiseunternehmen oder diplomatischen Vertretungen ausreichend zu informieren.

 

Der vorläufige Reisepass bleibt auch nach der Aushändigung an den Passinhaber Eigentum der BRD.

 

Es wird die eigenhändige Unterschrift benötigt. Aus diesem Grund können Sie sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

 

Er ist 1 Jahr lang gültig.

Beschreibung

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im automatisierten Verfahren durch eine Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt erstellt und Ihnen zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen
  • 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung (Biometriebild)
  • Geburtsurkunde oder
  • Reisepass
  • Kinderausweis

 

Für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr erfolgt dies in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter sowie des Kindes, für das der Pass ausgestellt werden soll.

 

Gegebenenfalls muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.

Fristen

sofortige Mitnahme

Kosten

Für die Ausstellung eines vorläufigen Riesepasses werden Gebühren i.H.v. 26,00 € erhoben.

Die Gebühren sind grundsätzlich bei der Antragstellung zu zahlen.

Ansprechpartner

Rechts- und Ordnungsamt
Petra Finke
Markt 3

Telefon (035365) 41125
Telefax (035365) 41122