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Meldebescheinigung

Kurzinformationen

In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt. Diese enthält nachstehende Daten:

 

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • aktuelle Anschrift
  • Tag des Einzuges

 

Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI) ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z.B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.

 

In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten

Ansprechpartner

Rechts- und Ordnungsamt
Petra Finke
Markt 3

Telefon (035365) 41125
Telefax (035365) 41122