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Melderegister, Übermittlungssperre

Kurzinformationen


Die Einrichtung einer Übermittlungssperre gegen Weitergabe Ihrer Einwohnermeldedaten ist in folgenden Fällen möglich:
 

  • für Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerbegehren
  • über Alters- und Ehejubiläen
  • an Adressbuchverlage
  • Datenübermittlung an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft
  • Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

 

Der Antragsteller muss mit Haupt- oder Nebenwohnung im Bereich der Stadt Falkenberg/Elster gemeldet sein.

Rechtsgrundlagen

§§ 30 und 33 Brandenburgisches Meldegesetz

Notwendige Unterlagen

 

  • Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre oder
  • formloser schriftlicher Antrag


Der Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre muss eigenhändig unterschrieben sein und kann auch per Post an das Einwohnermeldeamt gesandt werden!

Kosten

keine

 

Für die Einrichtung einer Übermittlungssperre werden keine Gebühren erhoben.

 

Ansprechpartner

Rechts- und Ordnungsamt
Frau Annett Wehner
Markt 3

Telefon (035365) 411-25
Formulare
Widerspruch gegen Datenübermittlung - Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre