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Löschungsbewilligung, erteilen

Beschreibung

Eine Löschungsbewilligung für Zwangssicherungshypotheken kann erteilt werden, wenn die Forderung bezahlt ist, die der Hypothek zu Grunde lag.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

- Grundbuchauszug - Unterlagen, aus denen die Bezahlung zu ersehen ist

Ansprechpartner

Amt für Finanzen
Angi Krausch
Markt 18

Telefon (035341) 4717242
Telefax (035341) 155500