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Löschungsbewilligung, erteilen
Beschreibung
Eine Löschungsbewilligung für Zwangssicherungshypotheken kann erteilt werden, wenn die Forderung bezahlt ist, die der Hypothek zu Grunde lag.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Grundbuchauszug - Unterlagen, aus denen die Bezahlung zu ersehen ist
Ansprechpartner
Amt für Finanzen
Angi Krausch
Markt 18
(035341) 4717242
(035341) 155500
Markt 18
(035341) 4717242
(035341) 155500