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Unbedenklichkeitsbescheinigung, beantragen

Beschreibung

Diese Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Falkenberg/Elster bestehen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist z.B. Bestandteil der gewerblichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz. Auch werden Aufträge von öffentlichen Stellen nur dann vergeben, wenn die steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann. Der Wohnsitz des Antragstellers oder der Firmenstandort muss daher in Falkenberg/Elster (Ortsteile inbegriffen) sein.

Notwendige Unterlagen

Der Antrag auf Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung kann formlos, ggfs. auch telefonisch gestellt werden. Mitzuteilen sind: · die genaue Anschrift des Antragstellers · Kassenzeichen für die Grundsteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer Die Bescheinigung wird dann zu Ihnen nach Hause oder direkt zur anfordernden Behörde gesandt. In eiligen Fällen können Sie auch zu uns kommen und - nach Vorlage des Personalausweises - die Bescheinigung sofort mitnehmen.

Ansprechpartner

Amt für Finanzen
Petra Pejs
Markt 18

Telefon (035341) 4717232
Telefax (035341) 155500