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Straßenbau und Straßenverwaltung, Straßenunterhaltung

Beschreibung


 

Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen einschließlich der Neben- und technischen Anlagen. Nicht in den Zuständigkeitsbereich fallen die Bundesstraßen, die Landstraßen und die Kreisstraßen.

Notwendige Unterlagen


 

Hinweise und Anliegen der Bürger zu Schäden auf Straßen, Rad- und Gehwegen sowie Plätzen, die Beschädigung an Verkehrszeichen und Straßennamenschildern und defekte Lichtanlagen (Ampeln) werden entgegen genommen und umgehend bearbeitet.