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Stellplatzablösevertrag

Beschreibung

Die Brandenburgische Bauordnung verlangt, dass bauliche Anlagen, bei denen Kraftfahrzeugverkehr zu erwarten ist, nur errichtet werden dürfen, wenn Stellplätze oder Garagen (notwendige Stellplätze) in ausreichender Zahl hergestellt werden.

Weil vor allem bei beengten Grundstücksverhältnissen diese Forderung oft nicht erfüllt werden kann, kann diese Stellplatzverpflichtung des Bauherrn auch durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Falkenberg/Elster abgelöst werden (Ablösevertrag).

Im Rahmen des Bauantragverfahrens wird durch die Stadt Falkenberg/Elster der Stellplatzbedarf ermittelt und die abzulösenden Stellplätze festgelegt. Diese Festlegung ist vom Bauherrn beim Bauverwaltungsamt der Stadt Falkenberg/Elster nach Realisierung nachzuweisen.

Zwischen der Stadt und dem Bauherrn wird ein Stellplatzvertrag auf der Grundlage der Ablösesatzung für die Stadt Falkenberg/Elster gefertigt.

Ansprechpartner

Bauamt
Gundula Manigk
Zimmer 27
Heinrich-Zille-Str. 9a

Telefon (035365) 41161
Telefax (035365) 41145