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Lagerfeuer, beantragen

Beschreibung

 

Zum Abbrennen eines Traditionsfeuers (z. B. Osterfeuer oder Lagerfeuer) wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Diese Ausnahmegenehmigung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt.   Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht kein Rechtsanspruch.   Achtung ! Bei ausgelöster Waldbrandwarnstufe IV kann die Durchführung eines Traditionsfeuers untersagt werden!

 

Notwendige Unterlagen

- schriftlicher formloser Antrag - mindestens 1 Woche vor dem Abbrenntermin einzureichen

Kosten

Gemäß der Gebührenordnung des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 17.07.2007 Anlage 2 Punkt 2.4.2 wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € ehoben.

Ansprechpartner

Rechts- und Ordnungsamt
Simone Müller
Zimmer 11
Heinrich-Zille-Str. 9a

Telefon (035365) 41132
Telefax (035365) 41138