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Grabstein
Die Aufstellung der Grabmale wird von der Friedhofsverwaltung der Stadt Falkenberg/Elster genehmigt und kontrolliert. Die Beantragung der Aufstellung eines Grabmales erfolgt durch den vom Bürger beauftragten Steinmetz. Die Ausführung der Arbeiten wird durch das vom Bürger beauftragte zugelassene Unternehmen (Steinmetz, Gärtner o.ä.) vorgenommen. Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung erteilen Zulassungen für gewerblich tätige Unternehmen (Steinmetz, Gärtner u.ä.). Die ständige Kontrolle und Herstellung der Standsicherheit nach dem Aufstellen der Grabmale liegt in Verantwortung des Bürgers.
Eine jährliche Überprüfung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Werden Mängel oder Unzulänglichkeiten festgestellt wird der Bürger darüber in Kenntnis gesetzt. Für die umgehende Wiederherstellung der Sicherheit an der Grabstätte ist der Bürger verantwortlich.
Ein Antrag zur Aufstellung eines Grabmales wird von der Friedhofsverwaltung der Stadt Falkenberg/Elster ausgehändigt und durch das beauftragte Unternehmen weiter bearbeitet.
Gebühren entstehen entsprechend der derzeit gültigen Satzung.
Heinrich-Zille Str. 9a
(035365) 41139