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Gewässerausbau, Grabenbewirtschaftung

Kurzinformationen


 

Die Stadt Falkenberg/Elster ist Mitglied des Gewässerunterhaltungsverbandes Kremitz-Neugraben gemäß der Satzung der Stadt Falkenberg/Elster zur Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverbandes Kremitz-Neugraben. Vertreter für die Stadt Falkenberg/Elster im Gewässerunterhaltungsverband sind der Mitarbeiter der Stadt Falkenberg/Elster , Herrn W. Heinrich und Herr H. Löwe, Stadtverordneter und Ortsvorsteher im OT Großrössen. Die Stadt Falkenberg/Elster leitet die veranlagten Gebühren an den Gewässerunterhaltungsverbandes Kremitz-Neugraben weiter, damit dieser die erforderlichen Arbeiten an den Wasserläufen durchführen bzw. beauftragen kann. Die Stadt selbst führt keine Arbeiten durch. Somit hat die Stadt Falkenberg/Elster auch keine Gelder bzw. kein Personal zur Verfügung, welche zur Umsetzung von Unterhaltungsarbeiten an Wasserläufen notwendig sind.

Notwendige Unterlagen


 

- Die Verwaltung nimmt Anregungen und Hinweise entgegen und leitet diese an den Wasser- und Bodenverband weiter. - Im Rahmen der jährlichen Grabenschauen, an welchen die Stadt Falkenberg/Elster beteiligt wird, wird die Umsetzung der Anregungen und Hinweise überprüft sowie Stichproben über den allgemeinen Unterhaltungszustand vorgenommen. Bürgerhinweise sind hier gefragt. - Formulare und dergleichen liegen nicht vor. Anregungen sind formlos einzureichen.

Kosten


 

Bemessungsgrundlage für die Gewässerunterhaltungsumlage ist gemäß § 4 der Satzung der Stadt Falkenberg/Elster zur Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverbandes Kremitz-Neugraben, die auf Quadratmeter aufgerundete Fläche des Grundstückes zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlagenpflicht. Die Umlage beträgt je m² 0,000659 € der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche.