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Archivbenutzung

Kurzinformationen

Im Stadtarchiv der Stadt Falkenberg/Elster können Bürger Einsicht in vorhandene Unterlagen nehmen. Das Archiv kann für private sowie für wissenschaftliche und gemeinnützige Zwecke in Anspruch genommen werden.

Im Stadtarchiv befinden sich vornehmlich Akten aus der früheren Stadtgeschichte bis zur heutigen Zeit. Weiterhin befinden sich hier auch Bücher, Broschüren und Zeitschriften, die im Zusammenhang mit der Stadtgeschichte stehen sowie eine umfassende Gesetzessammlung, Bauakten, Tageszeitungen und Literatur aus der Zeit vor 1945 sind im Stadtarchiv nur teilweise vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Gebührensatzung des Stadtarchivs der Stadt Falkenberg/Elster
Notwendige Unterlagen

Zu beachten ist, dass eine Einsichtnahme in das Stadtarchiv nur nach vorheriger Anmeldung und Terminabstimmung möglich ist. Nach Möglichkeit ist gleichzeitig das Anliegen der Einsichtnahme so weitreichend wie möglich zu definieren, damit bereits vorbereitend entsprechende Unterlagen zusammen gestellt werden können. Dem Besucher im Archiv wird für seine Einsichtnahmen und Recherchen ein Besucherplatz zur Verfügung gestellt. Es steht dem Einsichtnehmenden frei sich Notizen zu machen oder die Anfertigung von Fotokopien bestimmter Archivalien zu nutzen. Weiterhin kann die Anfertigung von Abschriften, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen beantragt werden. Für die Leistungen des Archivs werden Gebühren erhoben. Informieren Sie sich bitte dazu im Vorfeld. Bei Inanspruchnahme des Archivs für wissenschaftliche oder gemeinnützige Zwecke kann auf Antrag eine Gebührenbefreiung eingeholt werden. Allerdings besteht darauf kein Rechtsanspruch. Hier wird der Einzelfall geprüft.
Kosten

Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Gebührensatzung des Stadtarchivs der Stadt Falkenberg/Elster.
Ansprechpartner

Rechts- und Ordnungsamt
Ramona Heide
Erdgeschoss
Heinrich-Zille-Str. 9a

Telefon (035365) 41170
Telefax (035365) 41145