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Abwasserbeseitigung

Kurzinformationen

Eine Grundstücksentwässerungsanlage unterteilt sich in die

 

  • Grundstücksanschlussleitung, d.h. der Teil vom öffentlichen Hauptsammler in der Straße bis zur Grundstücksgrenze des jeweils anzuschließenden Grundstückes und

  • Hausanschlussleitung, d.h. von der Grundstücksgrenze des anzuschließenden Grundstückes bis zum Gebäude.

In der Stadt Falkenberg/Elster besteht ein Trennsystem, d.h. Niederschlagswasser wird nicht mit Fäkalien und anderen Abwassern gemeinsam abgeleitet. Zuständig für die Abwasserentsorgung ist der Herzberger Wasser- und Abwasserverband (HWAZ).

Für das Niederschlagswasser gilt jedoch der Grundsatz, dass auf dem eigenen Grundstück anfallende Niederschlagswasser soll auch auf diesem in geeigneter Form entsorgt werden (z.B. Versickerung).

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen


 

Wird ein Anschluss an das bestehende Netz (Trennsystem) erforderlich, ist ein Entwässerungsantrag bei der Stadt Falkenberg/Elster einzureichen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch den Herzberger Wasser- und Abwasserverband (HWAZ). Für den Entwässerungsantrag liegen bei der Stadt Falkenberg/Elster wie auch bei dem Herzberger Wasser- und Abwasserverband (HWAZ) entsprechende Formulare aus, welche zur Einreichung zu nutzen sind. Nach Antragsbearbeitung erteilt die Stadt Falkenberg/Elster die Entwässerungsgenehmigung. Für die Beantragung des Trinkwasseranschlusses gibt es beim HWAZ ein Antragsformular, welches zur Antragstellung – einschließlich beizufügender Anlagen – notwendig ist. Aufgrund dieser beizufügenden Unterlagen und der Notwendigkeit einer Originalunterschrift bittet der HWAZ, dieses Antragsformular auszudrucken und es mit den folgenden genehmigten Projektunterlagen dem HWAZ zuzusenden:

 

  • Auszug aus der Flurkarte und aktueller Grundbuchauszug

  • amtlicher Lageplan mit Gebäudestandort im Maßstab 1 : 500, aus dem zugleich die gewünschte Stelle für den Eintritt der Anschlussleitung in das Gebäude ersichtlich ist

  • Schnittplan des gesamten Gebäudes im Maßstab 1: 100 / 1 : 50

  • Grundriss aller Geschosse im Maßstab 1 : 100 / 1 : 50

  • sämtliche Ansichten des Gebäudes

Die beizufügenden Unterlagen sind maßstabsgetreu einzureichen. Mit dem Antrag erfolgt gleichzeitig die Bestätigung, dass der Antragsteller die in der Wasserversorgungssatzung des HWAZ über den Anschluss an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser im Versorgungsgebiet des HWAZ vom 01.04.1993 enthaltenen Bestimmungen anerkennt. Fragen zum Thema können Sie per E-Mail an folgende Adresse senden: