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Straßenbau und Straßenverwaltung, Grundstückszufahrt

Kurzinformationen


Die Stadtverordnetenversammlung Falkenberg/Elster hat eine Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Gehwegsüberfahrten nach § 10a KAG erlassen und im Amtsblatt für die Stadt Falkenberg/Elster am 28.04.2006 bekannt gegeben.

Diese Satzung legt den Kostenersatz der Beitragspflichtigen so fest, dass sie dem Vorteilsprinzip aus § 8 Abs. 6 KAG gerecht wird. Darüber hinaus ist die Stadt Falkenberg/Elster nach § 10a KAG verpflichtet, zum vollen und teilweisen Ersatz des Aufwandes Kostenersatz zu erheben.