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Gestaltungssatzung

Kurzinformationen

Das Ziel von Gestaltungssatzungen besteht darin, den Bestand und den Stil erhaltenswürdiger Stadt- und Ortsteilbereiche in seiner Unverwechselbarkeit zu erhalten und positiv weiterzuentwickeln. Gestaltungssatzungen sind Leitfäden für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen an örtlichen Bausubstanzen sowie für die gestalterisch sinnvolle Einordnung von Neubaumaßnahmen in die Umgebung. Aus diesem Grund werden in den Satzungen unter anderem gestalterische Details zu Fassaden, Fenstern, Dächern, Einfriedungen, aber auch bezüglich Außenanlagen und Werbeanlagen geregelt.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung von Gestaltungssatzungen ist § 89 Abs. 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der Fassung vom 25.03.1998 (GVBl. I Bbg Nr. 8 Seite 82) sowie § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO Bbg) vom 15.10.1993 (GVBl. I Bbg Nr. 22, Seite 398), in der jeweils gültigen Fassung.
Notwendige Unterlagen

Rechtskräftige Gestaltungssatzungen gibt es für das Sanierungsgebiet von Falkenberg/Elster sowie dem Naherholungsgebiet Kiebitz. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften der Gestaltungssatzungen verstößt, handelt ordnungswidrig nach § 87 der Brandenburgischen Bauordnung und kann mit Geldbußen belegt werden.
Ansprechpartner

Bauamt
Gundula Manigk
Zimmer 27
Heinrich-Zille-Str. 9a

Telefon (035365) 41161
Telefax (035365) 41145