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Flächennutzungsplan
Kurzinformationen
Der Flächennutzungsplan gibt den Rahmen vor, in dem die zukünftige Entwicklung stattfinden darf. Es ist kein Umsetzungsplan. Weder enthält er verbindliche Realisierungstermine noch kann er Grundstückseigentümer zur Umsetzung von Baumaßnahmen zwingen. Bebauungspläne für größere Vorhaben der Stadtentwicklung müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Bestehende Gebäude sind auch dann gesichert, wenn der Flächennutzungsplan an dieser Stelle eine andere Nutzung vorsieht (Bestandsschutz).
Der Flächennutzungsplan enthält viele Informationen, die für Grundstücksbesitzer von Interesse sein könnten.
Zum Beispiel:
- Biotope, Natur- oder Landschaftsschutzgebiete
- Planung von wichtigen Verkehrstrassen
- neue Gewerbe- und Wohngebiete
- zukünftige Grünflächen (auch Sportanlagen und Kleingärten)
- Entwicklung der Schulen und Kindertagesstätten
- bestehende Bodendenkmale
- Altlastenflächen oder entsprechende Verdachtsflächen
Ansprechpartner
Bauamt
Gundula Manigk
Zimmer 27
Heinrich-Zille-Str. 9a
(035365) 41161
(035365) 41145
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