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Erschließungsbeiträge

Kurzinformationen

Rechtsgrundlage für die Erhebung eines Erschließungsbeitrages sind die Bestimmungen der §§ 123 – 135 des Baugesetzbuches (BauGB), der § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. S. 230) sowie der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Falkenberg/Elster, in der zur Zeit gültigen Fassung.

Zum Ersatz der Deckung des nicht anderweitig gedeckten Aufwandes ist die Stadt Falkenberg/Elster berechtigt, Erschließungsbeiträge von den Eigentümern der an die Erschließungsanlage angrenzenden Grundstücke zu erheben. Den Grundstückseigentümern erwachsen durch die Herstellung der Erschließungsanlage wirtschaftliche Vorteile, die Erschließungssituation wird verbessert und der Grundstückswert erhöht sich. Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen.

Hinweis:
Vor Baubeginn finden Bürgerinformationsveranstaltungen statt, in denen die Anlieger über die geplante Baumaßnahme sowie über die Höhe der zu erwartenden Erschließungskosten, die auf Grundlage einer Kostenschätzung ermittelt werden, informiert werden.
Ansprechpartner

Bauamt
Lutz Krille
Zimmer 25
Heinrich-Zille-Str. 9a

Telefon (035365) 41164
Telefax (035365) 41145