Rechts- und Ordnungsamt

Führerschein, Umtausch


Kurzinformationen

Umtauschpflicht besteht noch nicht. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass bei Fahren im Ausland ein EU-Kartenführerschein notwendig sein könnte.


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Umtausch bei Namensänderung 8,70 € (wenn vorher auch Kartenführerschein)

 

Umtausch von Papier auf Kartenführerschein 24,00 €

 

Die Gebühren sind grundsätzlich bei der Antragstellung zu zahlen.


Ansprechpartner

Petra Finke
Markt 3
Telefon (035365) 41125
Telefax (035365) 41122


Formulare

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