Rechts- und Ordnungsamt
Führerschein, Umtausch
Kurzinformationen
Umtauschpflicht besteht noch nicht. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass bei Fahren im Ausland ein EU-Kartenführerschein notwendig sein könnte.
Notwendige Unterlagen
- Antrag Umtausch
- gültiger Personalausweis/ Reisepass
- Nachweis bei Namensänderung
- Führerschein
- Lichtbild (35x45 mm)
Gebühren
Umtausch bei Namensänderung 8,70 € (wenn vorher auch Kartenführerschein)
Umtausch von Papier auf Kartenführerschein 24,00 €
Die Gebühren sind grundsätzlich bei der Antragstellung zu zahlen.
Ansprechpartner
Petra Finke
Markt 3
(035365) 41125
(035365) 41122
Formulare
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