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Grundschulen


Kurzinformationen

Es besteht eine allgemeine Schulpflicht laut Brandenburgischem Schulgesetz (BbgSchulG) § 36. In der Stadt Falkenberg/Elster befindet sich eine zweizügige Astrid-Lindgren-Grundschule.

Ansprechpartnerin:
Schulleiterin Simone Lösler
Schulsekretärin Katja Ponikau
Telefon: 035365/2037
Fax: 035365/31374
E-Mail: a-lindgrenschule@falkenberg-elster.de
Internet: www.algs-falkenberg.de
Anschrift: Torgauer Straße 26; 04895 Falkenberg/Elster

Aufnahme in die Grundschule

Die Aufnahme in die Astrid-Lindgren-Grundschule wird in zwei verschiedene Bereiche unterteilt:
1. Einschulung von Schulanfänger in die Astrid-Lindgren-Grundschule (insgesamt ein Schulbezirk)
2. Schulanmeldung nach Umzug, Zuzug in die Astrid-Lindgren-Grundschule

Beginn der Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30.September des Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres (BbgSchulG §37 Abs. 2).

Anmeldepflicht für Schulanfänger

Aufgrund der Schulpflicht besteht die Anmeldepflicht für die Schulanfänger in der Grundschule.


Öffentlichkeitsarbeit Schulträger/Grundschule
Amtliche Bekanntmachung der Schulpflicht

Jeweils im Dezember vor Schuljahresbeginn wird der Beginn der Schulpflicht durch den Schulträger öffentlich bekannt gemacht.

Wo ?
- im Amtsblatt für die Stadt Falkenberg/Elster
- durch Aushang in der Astrid-Lindgren-Grundschule
- durch Aushang in allen Kindereinrichtungen einschl. Hort

Individuelle Besonderheiten der Astrid-Lindgren-Grundschule

Die Jahrgangsstufen 1 und 2 werden als flexible Eingangsphase geführt.


Weitere Schulen in der Stadt Falkenberg/Elster (Trägerschaft Landkreis Elbe-Elster)

Oberschule Falkenberg
Schulleiter: Herr Hahn
Schulsekräterin: Frau Brunke
Anschrift ab Schuljahr 2011/2012: Clara-Zetkin-Str. 8
04895 Falkenberg/Elster
Telefon: 035365/ 2130
Fax: 035365/ 31304

Internet: www.oberschule-falkenberg.de



Oberstufenzentrum
Abteilung 6
Berufliches Gymnasium
Abteilungsleiterin: Herr Gunter Gesper
Schulsachbearbeiter: Frau Brunke
Anschrift: Clara-Zetkin-Straße 8
04895 Falkenberg/Elster
Telefon: 035365/ 2154
Fax: 035365/ 38681
Internet: www.oszee.de


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Nach Bekanntgabe der Termine für die Einschulungen von Schulanfänger in die Grundschule ist es zur weitgehenden Vermeidung von Wartezeiten zweckmäßig, im Voraus einen konkreten Termin mit der Schulleitung zu vereinbaren.

Für die Anmeldung ist die Schulleiterin der Astrid-Lindgren-Grundschule, Frau Große, zuständig. Das anzumeldende Kind sollte bei der Anmeldung der Schulleitung vorgestellt werden.

Für die Anmeldung wird eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes benötigt. Bei allein Erziehenden ist der urkundliche Nachweis für die alleinige Sorgeberechtigung beizufügen (Jugendamt). Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, ist eine bestätigte Sorgerechtserklärung beizufügen (Jugendamt). Bei getrennt Lebenden ist ebenfalls ein urkundlicher Nachweis der Sorgeberechtigung beizufügen (Jugendamt).

Teilnahmepflicht an ärztlicher Untersuchung:
Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht an einer ärztlichen Untersuchung durch das zuständige Gesundheitsamt teilzunehmen.

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