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Kindertagesstätten


Kurzinformationen

Falls für Ihr Anliegen möglicherweise eine andere Behörde, z.B. der Landkreis, zuständig ist, nutzen Sie bitte den Zuständigkeitsfinder des Landes Brandenburg.

 

Wesentliche Voraussetzung zur Aufnahme in einer Kindertagesstätte ist das Vorliegen des Rechtsanspruchs gemäß § 1 KitaG.

 

Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Gesetzlich verankert wurde der Anspruch im Achten Sozialgesetzbuch - SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), §24

 

Diese Neuerungen wurden durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) eingeführt.

 

Das bedeutet, Kinder ab einem Alter von 1 Jahr haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte von bis zu 6 Stunden täglich (4 Stunden Hort).

Im Alter von 0 bis 1 Jahr und über einen höheren, als den gesetzlich festgelegten Mindestanspruch, entscheidet die Stadt Falkenberg/Elster auf Antrag.

 

Die längeren Betreuungszeiten und die Aufnahme eines Kindes unter einem Jahr werden gewährleistet, wenn die familiäre Situation des Kindes, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf dies erforderlich macht.

 

Ist eine Betreuung über den gesetzlichen Anspruch (Mindestanspruch) hinaus erforderlich, so sind dem Antrag  (siehe Formulare  –> „Antrag_erweiterter  Rechtsanspruch“) die Nachweise beizufügen. (siehe Formulare –>„Nachweise der häuslichen Abwesenheit Berufstätigkeit, Bildungsmaßnahme…“).


Beschreibung

Die Aufnahme in eine Kita erfolgt bei:

Kitas in freier Trägerschaft:
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Kita-Leiterin (siehe unten).

Kitas in Trägerschaft der Stadt Falkenberg/Elster:
Ein Antrag zur Aufnahme in eine Kita ist durch die Personenberechtigten/Eltern an die Stadtverwaltung zu stellen. Der Betreuungsvertrag wird danach durch die Personenberechtigten/Eltern mit der Kita-Leiterin vor Antritt der Betreuung zum 1. eines Monats, im Ausnahmefall zum 15. eines Monats abgeschlossen.

Für Hortkinder erfolgt bei der Schulanmeldung die schriftliche Vormerkung für den städtischen Hort "Freizeitinsel".


Rechtsgrundlagen

 

 


Gebühren

Für die Betreuung Ihres Kindes in der Kita wird ein Elternbeitrag erhoben.

Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem anzurechnenden Jahresnettoeinkommen der Eltern und wird auf der Grundlage der Gebührensatzung der Stadt Falkenberg/Elster für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen (Kita-Satzung) in kommunalen Kindertagesstätten und Tagespflege in der z.Zt. gültigen Fassung erhoben.


Weiterführendes

In der Stadt Falkenberg/Elster befinden sich zurzeit 5 Kitas, davon 3 Kitas in freier Trägerschaft:

In diesen Einrichtungen werden Kinder ab einem Alter von 0 Jahren bis zum vollendeten sechsten Schuljahr betreut.

Die Tagesbetreuung wird angeboten für
1. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (Krippenkinder)
2. Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schulbeginn (Kindergartenkinder)
3. Grundschulkinder der Schuljahrgangsstufen 1 - 6 (Hortkinder)

 

Kindertagesstätten in freier Trägerschaft:


· Kita "Sonnenblume" - freier Träger ASB, Karl-Marx-Straße 4 in 04895 Falkenberg/Elster

· Kita "Schmetterling" - freier Träger ASB, Rothsteinslache 60 in 04895 Falkenberg/Elster

Leiterin: Frau Göbel
Telefon: 035365/ 2261


· Kita "Villa Regenbogen" - freier Träger DRK, Freiherr-vom-Stein-Straße 5 in 04895 Falkenberg/Elster

 

Leiterin: Frau Zeller
Telefon: 035365/ 2291


Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Falkenberg/Elster:

· Städtischer Hort "Freizeitinsel" , Friedrichstraße 40 in 04895 Falkenberg/Elster
 

Leiterin: Frau Roch
Telefon: 035365/2237

Handy: 0174/8184926

Fax: 035365/440650

· Kita "Villa Kunterbunt", OT Großrössen, Dorfstraße 1 in 04895 Falkenberg/Elster

 

Ansprechpartnerin: Frau Weger
Telefon: 03535/ 21371

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