Rechts- und Ordnungsamt
Gewerbe, abmelden
Kurzinformationen
Die Aufgabe des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes oder einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.
Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (AG, GmbH u. a.)
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Antrag zur Gewerbeabmeldung (bei persönlichem Erscheinen des Gewerbetreibenden i. d. R. nicht erforderlich, da die Daten sofort im Computer erfasst werden)
Personalausweis, Pass, ggf. Vollmacht
Vollmacht der Gründer (bei GmbH u. a.) zur Abmeldung des Betriebes
Allgemeiner Hinweis:
Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch freiwillig als Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.
Gebühren
Die Bescheinigung der Gewerbeabmeldung erfolgt gebührenfrei.
Ansprechpartner
Simone Müller
Zimmer 11
Heinrich-Zille-Str. 9a
(035365) 41132
(035365) 41138