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Rechts- und Ordnungsamt

Gewerbe, abmelden


Kurzinformationen

Die Aufgabe des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes oder einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.

 

Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (AG, GmbH u. a.)


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

  • Antrag zur Gewerbeabmeldung (bei persönlichem Erscheinen des Gewerbetreibenden i. d. R. nicht erforderlich, da die Daten sofort im Computer erfasst werden)

  • Personalausweis, Pass, ggf. Vollmacht

  • Vollmacht der Gründer (bei GmbH u. a.) zur Abmeldung des Betriebes

 

Allgemeiner Hinweis:

Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch freiwillig als Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.


Gebühren

Die Bescheinigung der Gewerbeabmeldung erfolgt gebührenfrei.


Ansprechpartner

Simone Müller
Zimmer 11
Heinrich-Zille-Str. 9a
Telefon (035365) 41132
Telefax (035365) 41138

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