Rechts- und Ordnungsamt

Gewerbe, anmelden


Kurzinformationen

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

 

Anzeigepflichtig sind natürliche Personen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften) und juristische Personen (AG, GmbH u. a.)

 

Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn dafür noch eine Erlaubnis (z. B. Gaststättenerlaubnis) oder eine Eintragung im Handelsregister notwendig ist.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

Hinweis für ausländische Staatsangehörige:

 

Ausländer mit Ausnahme der EU, die in eigener Person im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen einer Aufenthaltsbescheinigung der  zuständigen Ausländerbehörde, nach der ihnen die Ausübung des betreffenden Gewerbes ausländerrechtlich gestattet ist, sowie eine aktuelle Meldebescheinigung. 

 

zur gewerblichen Nutzung von baulichen Anlagen und Grundstücken

 

Beabsichtigen Sie zur Ausübung des Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der bisherigen vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben ist, so gehört Ihr Bauvorhaben nach § 66 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben.

Bitte informieren Sie sich, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.


Gebühren

Gemäß Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft sind bei einer Gewerbeanmeldung folgende Gebühren zu entrichten:

 


Ansprechpartner

Simone Müller
Zimmer 11
Heinrich-Zille-Str. 9a
Telefon (035365) 41132
Telefax (035365) 41138