Rechts- und Ordnungsamt
Hauptwohnung, abmelden
Kurzinformationen
Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen zuständigen Meldebehörde unter Angabe seiner neuen Wohnung oder wenn er noch keine Wohnung besitzt, unter Angabe seines Verbleibs anzumelden.
Rechtsgrundlagen
Brandenburgisches Meldegesetz und Melderechtsrahmengesetz
Notwendige Unterlagen
Für die Bearbeitung benötigen Sie den Personalausweis oder Reisepass.
Gebühren
Es werden keine Gebühren für den Meldevorgang erhoben.
Ansprechpartner
Petra Finke
Markt 3
(035365) 41125
(035365) 41122