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Rechts- und Ordnungsamt

Hauptwohnung, abmelden


Kurzinformationen

Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen zuständigen Meldebehörde unter Angabe seiner neuen Wohnung oder wenn er noch keine Wohnung besitzt, unter Angabe seines Verbleibs anzumelden.


Rechtsgrundlagen

Brandenburgisches Meldegesetz und Melderechtsrahmengesetz


Notwendige Unterlagen

Für die Bearbeitung benötigen Sie den Personalausweis oder Reisepass.


Gebühren

Es werden keine Gebühren für den Meldevorgang erhoben.


Ansprechpartner

Petra Finke
Markt 3
Telefon (035365) 41125
Telefax (035365) 41122

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