Rechts- und Ordnungsamt

Hauptwohnung, anmelden


Kurzinformationen

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Neugeborene, die in der Bundesrepublik geboren werden, sind nur anzumelden, wenn sie in einer anderen Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.


Rechtsgrundlagen

Brandenburgisches Meldegesetz


Notwendige Unterlagen

Zur Bearbeitung der Zuzugsangelegenheiten benötigen wir folgende Unterlagen:

 


Gebühren

Es werden keine Gebühren für den Meldevorgang erhoben.


Ansprechpartner

Petra Finke
Markt 3
Telefon (035365) 41125
Telefax (035365) 41122