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Rechts- und Ordnungsamt

Hauptwohnung, ummelden


Kurzinformationen

Wer eine Wohnung innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Falkenberg/Elster bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde umzumelden. Die Pflicht zur Ummeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen.

Die Meldung geschieht durch Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheines.


Rechtsgrundlagen

Brandenburgisches Meldegesetz


Notwendige Unterlagen

Es ist eine Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug oder Mietvertrag im Original und der Personalausweis oder Reisepass zwecks Anschriftenänderung für die Bearbeitung notwendig.


Gebühren

Es werden keine Gebühren für den Meldevorgang erhoben.


Ansprechpartner

Petra Finke
Markt 3
Telefon (035365) 41125
Telefax (035365) 41122

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