Rechts- und Ordnungsamt
Meldebescheinigung
Kurzinformationen
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt. Diese enthält nachstehende Daten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- aktuelle Anschrift
- Tag des Einzuges
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Rechtsgrundlagen
- § 39 Einkommenssteuergesetz (EStG)
- § 109 Lohnsteuergesetz
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI) ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z.B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten
Ansprechpartner
Petra Finke
Markt 3
(035365) 41125
(035365) 41122