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Rechts- und Ordnungsamt

Gewerbezentralregister, Auskunft beantragen


Beschreibung

Das Gewerbezentralregister enthält Verwaltungs- und Bußgeldentscheidungen und rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidungen gegen Gewerbetreibende.

 

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist also ein Führungszeugnis für Gewerbetreibende, das sie bei bestimmten geschäftlichen Aktivitäten vorlegen müssen.

 

Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister stellt ausschließlich das Bundeszentralregister in Bonn für Personen und eingetragene Firmen aus. Es gibt zwei Arten:

 

1. für eine natürliche Person

 

Jeder Gewerbetreibende kann für sich als natürliche Person, die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen.

 

Bei der Beantragung ist zu erklären, ob der Auszug an den Firmensitz bzw. an eine Behörde gesandt werden soll. Der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck sind im letzteren Falle bei der Antragstellung mitzuteilen.

 

2. für eine juristische Person

 

Jeder Gewerbetreibende kann für sich als juristische Person für seine Firma einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister stellen, um Auskunft über den die Firma betreffenden Inhalt zu erhalten. Dieser Antrag ist bei der für den Hauptsitz der Firma zuständigen Meldebehörde zu stellen.

 

Bei der Beantragung ist zu erklären, ob der Auszug an den Firmensitz bzw. an eine Behörde gesandt werden soll. Im letzteren Fall ist auch hier der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck bei der Antragstellung mitzuteilen.

 

Wichtig!

Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Dies setzt grundsätzlich persönliches Erscheinen bei der den Antrag aufnehmenden Behörde voraus. Der Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten (z.B. Rechtsanwalt oder Ehegatten) vertreten lassen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder
  • Reisepass
  • Antragstellung durch Geschäftsführer (bei juristischen Personen)
  • ggf. aktueller Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)

Gebühren

Bei Antragstellung ist eine Gebühr von 13 EUR zu entrichten.


Ansprechpartner

Petra Finke
Markt 3
Telefon (035365) 41125
Telefax (035365) 41122

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