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Rechts- und Ordnungsamt

Führungszeugnis, beantragen


Kurzinformationen

Die Erteilung eines Führungszeugnisses können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen.

 

Zuständig für die Ausstellung eines Führungszeugnisses ist ausschließlich das Bundeszentralregister in Bonn.

 

Ein Führungszeugnis kann für jede Person ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist.

 

Es dient im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme.

 

Beim Führungszeugnis unterscheidet man nach 2 Arten:

 

1. Privatführungszeugnis (Belegart N):

    Ausstellung für persönliche Zwecke (z.B. Vorlage beim Arbeitgeber)

 

2. Behördenführungszeugnis (Belegart 0):

    zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. Wiedererteilung Führerschein)

 

3. Erweitertes Führungszeugnis:

    Antrag nur mit schriftlicher Aufforderung der Stelle, die das 
    erweiterte Führungszeugnis verlangt.

 

4. Europäisches Führungszeugnis
    für in Deutschland lebende Staatsangehörige anderer
    Mitgliedsstaaten der EU

 

Bei der Antragstellung ist unbedingt mitzuteilen, welche Art von Führungszeugnis benötigt wird.

 

Das Führungszeugnis behält für 3 Monate seine Gültigkeit.


Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Fristen

ca. 1 Woche


Gebühren

Bei der Antragstellung für ein normales bzw. erweitertes Führungszeugnis ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 € zu entrichten. Für das europäische Führungszeugnis ist eine Gebühr von 17,00 € zu entrichten.

Die Gebühren sind grundsätzlich bei der Antragstellung zu zahlen.


Ansprechpartner

Petra Finke
Markt 3
Telefon (035365) 41125
Telefax (035365) 41122

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