Rechts- und Ordnungsamt
Melderegister, Übermittlungssperre
Kurzinformationen
Die Einrichtung einer Übermittlungssperre gegen Weitergabe Ihrer Einwohnermeldedaten ist in folgenden Fällen möglich:
- für Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerbegehren
- über Alters- und Ehejubiläen
- an Adressbuchverlage
- Datenübermittlung an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft
- Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Der Antragsteller muss mit Haupt- oder Nebenwohnung im Bereich der Stadt Falkenberg/Elster gemeldet sein.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre oder
- formloser schriftlicher Antrag
Der Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre muss eigenhändig unterschrieben sein und kann auch per Post an das Einwohnermeldeamt gesandt werden!
Gebühren
keine
Für die Einrichtung einer Übermittlungssperre werden keine Gebühren erhoben.
Ansprechpartner
Frau Annett Wehner
Markt 3
(035365) 411-25
Formulare
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