Rechts- und Ordnungsamt

Melderegister, Übermittlungssperre


Kurzinformationen


Die Einrichtung einer Übermittlungssperre gegen Weitergabe Ihrer Einwohnermeldedaten ist in folgenden Fällen möglich:
 

 

Der Antragsteller muss mit Haupt- oder Nebenwohnung im Bereich der Stadt Falkenberg/Elster gemeldet sein.


Rechtsgrundlagen

§§ 30 und 33 Brandenburgisches Meldegesetz


Notwendige Unterlagen

 


Der Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre muss eigenhändig unterschrieben sein und kann auch per Post an das Einwohnermeldeamt gesandt werden!


Gebühren

keine

 

Für die Einrichtung einer Übermittlungssperre werden keine Gebühren erhoben.

 


Ansprechpartner

Frau Annett Wehner
Markt 3
Telefon (035365) 411-25


Formulare

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