Amt für Finanzen
Löschungsbewilligung, erteilen
Beschreibung
Eine Löschungsbewilligung für Zwangssicherungshypotheken kann erteilt werden, wenn die Forderung bezahlt ist, die der Hypothek zu Grunde lag.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Grundbuchauszug - Unterlagen, aus denen die Bezahlung zu ersehen ist
Ansprechpartner
Angi Krausch
Markt 18
(035341) 4717242
(035341) 155500