Amt für Finanzen

Löschungsbewilligung, erteilen


Beschreibung

Eine Löschungsbewilligung für Zwangssicherungshypotheken kann erteilt werden, wenn die Forderung bezahlt ist, die der Hypothek zu Grunde lag.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


- Grundbuchauszug - Unterlagen, aus denen die Bezahlung zu ersehen ist


Ansprechpartner

Angi Krausch
Markt 18
Telefon (035341) 4717242
Telefax (035341) 155500