Straßenbau und Straßenverwaltung, Straßenunterhaltung
Beschreibung
Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen einschließlich der Neben- und technischen Anlagen. Nicht in den Zuständigkeitsbereich fallen die Bundesstraßen, die Landstraßen und die Kreisstraßen.
Notwendige Unterlagen
Hinweise und Anliegen der Bürger zu Schäden auf Straßen, Rad- und Gehwegen sowie Plätzen, die Beschädigung an Verkehrszeichen und Straßennamenschildern und defekte Lichtanlagen (Ampeln) werden entgegen genommen und umgehend bearbeitet.